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Sanierung bei holzzerstörenden Pilzen

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Sanierung bei einem Befall durch holzzerstörende Pilze

Bei einem Befall durch holzzerstörende Pilze, ist es unerheblich ob es sich um einen aktiven oder um einen bereits abgestorbenen Befall handelt. Eine Sanierung ist in jedem Fall notwendig.

Vom Grundsatz her, ist alles mit Pilz befallene Holz auszubauen. In Abhängigkeit der Art des holzzterstörenden Pilzes sind hier Sicherheitsbereiche von bis zu 1,00 m über den letzten sichtbaren Befall an einem Holzbauteil, in die Sanierung mit einzubeziehen.

Eine herausragende Stellung bei der Sanierung nimmt der Echte Hausschwamm (Serpula lacrimans) ein.

Wird bei einem Befall durch andere holzzerstörenden Pilze das Hauptaugenmerk auf die befallene Holzkonstruktion gelegt, sind für angrenzende mineralische Baustoffe wie Putz und Mauerwerk nur geringe weitergehende Maßnahmen notwendig.

Bei einem Befall durch den Echten Hausschwamm (Serpula lacrimans), sind angrenzende mineralische Baustoffe mit einem Sicherheitsabstand von 1,50 m über den letzten sichtbaren Befall hinaus, in die Sanierung mit einzubeziehen.

Begründet ist dies durch seine Fähigkeit Mauerwerksfugen zu durchwachsen und auch große holzfreie Bereich zu überwachsen, auf der Suche nach weiterer Nahrung. Es kommt nicht selten vor, dass hierbei auch ein Wachstum in das darüber oder darunter liegende Geschoss festgestellt wird.

Durch sein verstecktes Wachstum, wird das eigentliche Schadensausmaß oftmals erst bei den im Rahmen der Sanierung durchgeführten Arbeiten erkannt und die Sanierungsbereiche erweitern sich entsprechend.

Eine Regelsanierung findet immer unter Einsatz eines Schwammsperrmittels statt. Es dürfen nur Mittel verwendet werden, die in der Datenbank der zugelassenen Biozidprodukte der BauA (Bundesanstalt für für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) gelistet sind.

Auf Grund der vorgenannten Gründe, sollten Sanierungsarbeiten nur von Unternehmen durchgeführt und geplant werden, die ihre Fachkunde, z.B. durch den Sachkundenachweis Holzschutz am Bau, belegen können. Hierbei handelt es sich um eine bundesweit einheitliche Ausbildung zum Thema vorbeugender und bekämpfender Holzschutz.

Nachfolgend ist die Sanierung bei einem Befall durch den Echten Hausschwamm (Serpula lacrimans) mit den wichtigsten Arbeitsschritte beschrieben.

Ein Anspruch auf Vollständigkeit der nachfolgend aufgeführten Arbeitsschritte besteht nicht. Es ist zwingend erforderlich, ein objektspezifisches Sanierungskonzept für jeden Einzelfall zu erstellen, welches eventuell weitergehende notwendige Maßnahme beinhaltet.

Entfernen des Wandputzes

im Sanierungsbereich und auf Durchwachsungen kontrollieren

Fugen ausräumen

Fugen min. 2 cm tief ausräumen und auf Durchwachsungen kontrollieren

Oberflächen absaugen
Probeöffnungen herstellen

Dann auf Durchwachsungen kontrollieren

Abflämmen

Das Abflämmen der Oberfläche gibt Hinweise auf eventuell noch vorhandene Pilzbestandteile

Bohrlochraster

Anlegen und dokumentieren eines Bohrlochrasters

Wachstumssperre

Einbringen einer Wachstumssperre im Injektionsverfahren

Schäumen der Oberflächen

im Sanierungsbereich

Hohlschichten ausschäumen

Falls vorhanden

Schließung

Ausgeräumte Fugen und Probeöffnungen schließen

Neuverputz der Oberflächen

im Sanierungsbereich