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Schimmelschadenbeseitigung | Teutenberg GmbH aus Lünen

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Beseitigung vom Schimmelschaden

Vor Beginn einer Schimmelschadenbeseitigung ist eine Diagnose unbedingt erforderlich.

Hierbei wird neben dem Befallsumfang und der Intensität, auch die Ursache des Schadens, in aller Regel zu hohe Feuchtigkeit, ermittelt.

Ohne eine Beseitigung der Schadensursache, wird ein Befall durch Schimmelpilze, auch nach einer fachgerechten Sachdensbeseitigung, immer wieder auftreten.

Die in den nachfolgenden Bildern dargestellte Arbeitsschritte, stellen einen Überblick dar. Die aufgeführten Sanierungsschritte haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Für jede Schimmelschadenbeseitigung, ist ein objektspezifisches Sanierungskonzept zu erstellen. Dieses kann zusätzliche, zu den hier aufgeführten Arbeitsschritten festlegen oder aber auch auf einzelne der hier erwähnten Arbeitsschritte verzichten.

Nach Abschluss der Feinreinigung findet eine Freimessung durch einen Sachverständigen oder Sachkundigen statt.

Diese Messung dient zur Sanierungskontrolle. Werden nach der Freimessung nur noch geringe Belastungen festgestellt, kann die Baustelle freigegeben werden. Eine  über das Maß hinausgehende, für normale Baustellenarbeiten notwendige  persönliche Schutzausrüstung, ist nun nicht mehr vorgeschrieben. Die weiteren Wiederherstellungsarbeiten können normal ausgeführt werden.

Eine Beschilderung mit Gebots- und Verbotszeichen ist vorgeschrieben. Hiermit wird festgelegt, welche persönliche Schutzausrüstung zutragen ist, wenn die Räume betreten werden. Das Betreten der Baustelle durch Fremde ist hier zum eigenen Schutz verboten.