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Wassereindringprüfung | Teutenberg Lünen

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Wassereindringprüfung

Dieses Prüfverfahren ermöglicht eine zerstörungsfreie Kontrollprüfung bei Schadensuntersuchungen und Abnahmen im Neu- und Altbau an Baustoffen oder Baustoffoberflächen, die z.B. als schlagregendicht / wasserabweisend / hydrophob ausgeschrieben sind.

Zur Prüfung gibt es verschiedene Kontrollröhrchen bzw. -platten.

Allen Prüfgeräten ist gemein, dass sie über eine definierte Wassersäule einen bestimmten Druck auf das Mauerwerk bzw. die Fugen ausüben. Gemessen wird der Wasserverlust in Abhängigkeit der Zeit.

So lassen sich Aussagen zu einem Wassersaugverhalten der Fassade treffen.

Sehr häufig werden die Karsten’schen Röhrchen eingesetzt.

Das Prüfgerät als „Wassereindringprüfer“ oder „Karsten’sches Röhrchen“ bekannt, gibt es in zwei Varianten und zwar für senkrechte und waagerechte Baustoffoberflächen. Es besteht aus einer Art Glocke mit einem Durchmesser von 30 mm, worauf ein kalibriertes Glasrohr mit Volumeneinteilung (10 ml = 10 cm Wassersäule) angesetzt ist.

Der besondere Vorteil hierbei liegt in der genauen Bestimmung der unter einem Druck von 10 cm WS (Wassersäule) je Zeiteinheit eingedrungenen Wassermenge. Dieser Druck entspricht etwa dem doppelten Winddruck bei Orkanstärke. Dieses Verfahren wird heute insbesondere am Bau sehr häufig von Sachverständigen aber auch in der Qualitätsüberwachung angewandt.