DIN 18533 Teil 1 (2017-07) Abdichtung von erdberührten Bauteilen - Teil 1: Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze
Bei Bodenplatten ohne Unterkellerung, bei denen die Abdichtungsebene mindestens 50 cm oberhalb des Bemessungswasserstandes auf stark wasserundurchlässigem Baugrund oder Bodenaustausch (k > 10 -4 m/s) liegt, ist die Einwirkung auf Bodenfeuchte beschränkt.
Erdberührten Wände und Bodenplatten sind W1.1-E zuzuordnen, wenn starke wasserundurchlässiger Baugrund und starkem wasserdurchlässige Baugrubenverfüllung (k > 10 -4 m/s) vorliegen und die unterste Abdichtungsebene mindestens 50 cm oberhalb des Bemessungswasserstandes liegt.
Stauwasser bis 3 m — Die unterste Abdichtungsebene liegt bis zu 3 m unter GOK und oberhalb des HGW/HHW. Die erdberührten Bauteile befinden sich ohne Dränung nach DIN 4095 in wenig durchlässigen Böden, so dass Stauwasser bis GOK zu erwarten ist. Der Bemessungswasserstand ist in diesem Fall auf GOK anzusetzen.
Hochwassereinwirkung bis 3 m — Die Abdichtungsebene liegt im Bereich des Hochwassers oberirdischer Gewässer. Die Druckwassereinwirkung beträgt ≤ 3 m.
Stauwasser mehr als 3 m — Die unterste Abdichtungsebene liegt mehr als 3 m unter GOK. Die erdberührten Bauteile befinden sich in wenig wasserdurchlässigem Boden und sind nicht gedränt. Es wirkt daher im ungünstigsten Fall mehr als 3 m hoch Stauwasser ein. Der Bemessungswasserstand ist in diesem Fall auf GOK anzusetzen.
Grundwasser- oder Hochwassereinwirkung mehr als 3 m — Die unterste Abdichtungsebene wird bei Höchstwasserstand (HGW/HHW) mehr als 3 m hoch durch Druckwasser belastet.
Auf eine er überschüttete Decke wirkt Niederschlagswasser ein, das durch die Erdüberschüttung bis zur Abdichtung abgesickert und dort abgeleitet werden muss, zum Beispiel durch Drainung, Gefälle, wasserundurchlässige Überschüttung. Die einwirkende Wassermenge kann durch anschließende aufgehende Fassaden erheblich vergrößert werden.
Bei der Abdichtung einer erdüberschüttete Decke muss der tiefste Punkt der Deckenfläche mindestens 30 cm über HHW/HGW liegen und die Anstauhöhe von 10 cm darf nicht überschritten werden. Andernfalls ist die Abdichtung nachW2-E auszulegen.
Am Wandsockel ist im Bereich von etwa 20 cm unter GOK bis ca. 30 cm über GOK mit W4-E zu rechnen, wenn nicht durch den Bemessungswiderstand oder aufgrund des nichtgedränten, wenigen wasserundurchlässigen anstehenden Bodens mit W2-E zu rechnen.